einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro (bisher: 154 Euro) beantragen.
Für Beschäftigte und Selbständige, deren aktuelles zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten (bisher: 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Den Bildungsgutschein können Weiterbildungsinteressierte für eine ganze Bandbreite beruflicher Lehrgänge und Prüfungen einsetzen. Auch die Förderung von mitarbeitenden Angehörigen, Personen in Elternzeit oder Berufsrückkehrern ist möglich.
Bildungsprämienberatung bei der IHK:
Sonja Weber
Tel. 07821-2703-750
Mail: sonja.weber@freiburg.ihk.de